Als Wirtschaftsprüfer bieten wir neben der klassischen Prüfungstätigkeit von Einzel- und Konzernabschlüssen auch prüfungsnahe Beratungsleistungen an. Unsere Berufsträger verfügen selbstverständlich über die Teilnahmebescheinigung über die Durchführung der externen Qualitätskontrolle nach § 57 a WPO. Wir optimieren ständig den Prüfungsansatz und unterliegen der regelmäßigen Prüfung der Qualitätskontrolle durch die Organe der Wirtschaftsprüferkammer.
Wir übernehmen die externe Qualitätskontrolle für mittelständische Kanzleien und Einzelpraxen, die die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Qualitätskontrolle (Peer Review) noch nicht absolviert haben oder für die eine erneute Qualitätskontrolle durchzuführen ist. Als Prüfer für Qualitätskontrolle hat Herr Andreas Köhl bereits eine Vielzahl von Qualitätskontrollen durchgeführt.
Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen | |
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| Gesetzliche und freiwillige Prüfung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften |
| Sonderprüfungen |
| Due-Diligence-Prüfungen |
| Gründungs- und Umwandlungsprüfungen |
| Überschuldungsprüfungen |
| Sonstige Sonderprüfungen ( MaBV, DSD, § 53 HGrG) |
Unternehmensbewertung | |
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| Parteigutachten bei Unternehmenstransaktionen |
| Schiedsgutachten |
Externe Qualitätskontrolle nach § 57a WPO | |
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| Beratung zu Qualitätssicherungssystemen |
| Durchführung der externen Qualitätskontrolle, deutschlandweit |