Unser Beratungsansatz

Das Team der Kanzlei Koniarski + Partner mbB in Landshut betreut seit fast 70 Jahren in zweiter Generation Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Ein persönlicher und vertrauensvoller Umgang mit unseren Mandanten ist uns besonders wichtig. Für uns ist es selbstverständlich, für Sie erreichbar zu sein, ob am Telefon für eine kurze Frage oder persönlich in unseren modernen Kanzleiräumen. Unabdingbar für eine qualifizierte Beratung ist dabei, Ihren Betrieb, Ihre Arbeitsabläufe und Besonderheiten zu kennen.

Aktuelles aus dem Steuerrecht

Verbrauch der Steuervergünstigung gem. § 34 Abs. 3 EStG auch bei fehlendem Antrag

Das FG Hamburg hat eine Klage abgewiesen, mit der die Kläger eine erneute ermäßigte Besteuerung gem. § 34 Abs. 3 EStG begehrten (Az. 1 K 141/22).

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Schädliche Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung im Rahmen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Bei einer Paletten-Förderanlage in einer 2-geschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG lt. FG Hamburg ausschließt (Az. 2 K 76/22).

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Wir sind eine im schönen Landshut ansässige Steuerkanzlei mit einem Team aus ca. 20 Kolleginnen und Kollegen, die Experten auf ihrem Fachgebiet sind und Spaß an der Arbeit haben. Wir haben eine moderne Umgebung mit Wohlfühlatmosphäre geschaffen, in der sich jeder willkommen und wertgeschätzt fühlt. 

Bei unseren Mandanten sind wir für unsere Kontinuität, Zuverlässigkeit und Termintreue bekannt. Neben Privatpersonen und Freiberuflern betreuen wir auch kleine und mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen, die Wert auf eine professionelle Beratung legen.