Unser Beratungsansatz

Das Team der Kanzlei Koniarski + Partner mbB in Landshut betreut seit fast 70 Jahren in zweiter Generation Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Ein persönlicher und vertrauensvoller Umgang mit unseren Mandanten ist uns besonders wichtig. Für uns ist es selbstverständlich, für Sie erreichbar zu sein, ob am Telefon für eine kurze Frage oder persönlich in unseren modernen Kanzleiräumen. Unabdingbar für eine qualifizierte Beratung ist dabei, Ihren Betrieb, Ihre Arbeitsabläufe und Besonderheiten zu kennen.

Aktuelles aus dem Steuerrecht

BFH: Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an eine Landesstiftung

Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind. Dies entschied der BFH (Az. II R 12/24).

Mehr

BFH zur Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen

Der BFH hat Fragen zu § 50i EStG beantwortet (Az. I R 13/22).

Mehr

Wir sind eine im schönen Landshut ansässige Steuerkanzlei mit einem Team aus ca. 20 Kolleginnen und Kollegen, die Experten auf ihrem Fachgebiet sind und Spaß an der Arbeit haben. Wir haben eine moderne Umgebung mit Wohlfühlatmosphäre geschaffen, in der sich jeder willkommen und wertgeschätzt fühlt. 

Bei unseren Mandanten sind wir für unsere Kontinuität, Zuverlässigkeit und Termintreue bekannt. Neben Privatpersonen und Freiberuflern betreuen wir auch kleine und mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen, die Wert auf eine professionelle Beratung legen.