Durch das Ersetzende Scannen müssen Sie als Unternehmer originale Buchungsbelege zukünftig nicht mehr in Papier aufbewahren. Der Vorteil: reduzierter geldlicher und zeitlicher Aufwand, durch verringerte Archivflächen und Prozesskosten.
Eine wesentliche Grundlage dafür haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mit der im Oktober 2014 im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlichten Muster-Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen von Buchungsbelegen geschaffen. Diese Dokumentation sorgt für erhöhte Rechtssicherheit und eine strukturierte Vorgehensweise inklusive Dokumentation, was die Einführung des Ersetzenden Scannens deutlich vereinfacht.
Voraussetzung für Ersetzendes Scannen im Unternehmen ist eine individuelle Verfahrensdokumentation, in der Sie gemeinsam mit uns die Arbeits- und Scanprozesse definieren und festhalten.